Mitglied werden

Werden Sie Mitglied im Airbrush-Fachverband e.V.

Ihr Unternehmen arbeitet im engeren oder weiteren Sinne für die Airbrush-Branche? Dann sollten Sie  Mitglied im Airbrush-Fachverband e.V. werden.

Voraussetzungen:

Als Einzelperson oder -unternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft produzieren oder vertreiben Sie airbrush-relevante oder –unterstützende Produkte, Sie erteilen Unterricht in der Airbrushtechnik oder wenden diese als Künstler haupt- oder nebenberuflich oder als Hobby an.

Jedes Mitglied ordnet sich durch Selbstauskunft einem der vier Tätigkeitsbereiche „Industrie“, „Einzelhandel“, „Schulen/Seminaranbieter“ oder „Künstler“ zu. In den drei erst genannten Bereichen betreiben Sie diese Tätigkeit erwerbsmäßig und hauptsächlich sowie nach unternehmerischen Maßstäben. 

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Beitrittsformular bzw. der Satzung.


Aufnahme-Antrag Airbrush-Fachverband e.V.

Ich/Wir beantrage/n die Aufnahme in den Airbrush-Fachverband e.V. als Ordentliches Mitglied

Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Ordentliche Mitgliedschaft gem. Satzung §3 Abs. 2 sowie die Hinweise zur Beitragsabgabe gem. Beitragsordnung.